Satzung der Bürgerinitiative "Straßenbeitragsfreies Bad Hersfeld"

Kurzname: BI Hef

 

§ 1 Name, Zweck

(1) Der Verein führt den Namen „Bürgerinitiative Straßenbeitragsfreies Bad Hersfeld“(Kurzname: BI Hef)

(2) Zweck des Vereins ist die ersatzlose Abschaffung der §§ 11 und 11a des Hessischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und damit der Entzug der rechtlichen Grundlage der städtischen Straßenbeitragssatzung mit einmaligen Straßenausbaubeiträgen für die Grundstückseigentüm

 

§ 2 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden, die die Ziele der Bürgerinitiative verfolgt bzw. unterstützt.

Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, die auch eine Abbuchungsermächtigung über den Beitrag enthält. Der Vorstand kann die Annahme der Beitrittserklärung ablehnen.

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, durch Streichung von der Mitgliederliste bei Nichtzahlung des Beitrages und durch Ausschluss aus dem Verein. Extremistische Tendenzen aller Art, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zuwiderlaufen, sind ausdrücklich unerwünscht und können durch Mehrheitsbeschluss der Vorstandsmitglieder zum Ausschluss aus dem Verein führen.

Bereits gezahlte Beiträge werden in diesen Fällen nicht erstattet.

 

§ 3 Organe

Die Organe des Vereins sind
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung.

 

§ 4 Vorstand

Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens 3 und maximal 7 Mitgliedern, darunter dem/der 

1.Vorsitzenden  (Allein-Vertretung nach außen, Strategie, Grundsätzliches) und Schriftführer  (Einladungen, Protokolle von Vorstand und MGV, Kommunikation und Info)

  1. Stellvertreter (2.Allein-Vertretung nach außen, Vertretung Vors., Kommunikation und Info) und EDV-Beauftragten (Internet-Seite, E-Mail-Konto für BI, Sonstige EDV-Anwendungen)
  2. Kassenführer(in) (Kontoführung, Beiträge einziehen, Rechnungen bezahlen, Auslagenerstattung, Mitgliederverwaltung )
  3. Vier weiteren Beisitzerinnen oder Beisitzern , die bei der Wahl bestimmte Aufgaben zugewiesen bekommen.

Der Vorstand beschließt mit der Mehrheit der Stimmen, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder. Vorstandsmitglieder, die ausscheiden, werden durch eine Wahl vom restlichen Vorstand ersetzt. Der Vorstand kann auch Vorstandsmitglieder mit Mehrheit abwählen und ersetzen.

 

§ 5 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über die erstmalige Wahl des Vorstands, die Entlastung des Vorstands, Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins. Es ist nicht vorgesehen jährliche Mitgliederversammlungen durchzuführen. Die Mitglieder der BI werden regelmäßig über die Internetseite der BI oder über E-Mail informiert. Weitere Kommunikationswege sind regelmäßig nicht vorgesehen.

(2) Zur Mitgliederversammlung sind die Mitglieder durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen per E-Mail einzuladen.

(3) Im Eilfall können auch kürzere Fristen zulässig sein. In solchem Fall sind satzungsändernde oder vereinsauflösende Beschlüsse nur zulässig, wenn sie mit der Mehrheit der zu diesem Zeitpunkt eingetragenen Vereinsmitglieder beschlossen wurden.

 

§ 6 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20 Euro bei Eintritt in den Verein pro Mitglied. Jährliche Mitgliedsbeiträge ab 2019 werden nach dem erforderlichen Finanzbedarf auf Beschluss des Vorstandes festgesetzt. Der Beitrag darf dabei nicht höher sein pro Jahr als der Eintrittsbeitrag. Höhere Beiträge können auf freiwilliger Basis geleistet werden.

 

§ 7 Mitgliedschaften in anderen Organisationen

Der Verein beteiligt sich an folgenden überörtlichen Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung

  • Bündnis der Initiativen gegen Straßenbeitragssatzungen auf Kreisebene Hersfeld-Rotenburg
  • Arbeitsgemeinschaft "Straßenbeitragsfreies Hessen"
  • Verband Wohnungseigentum Hessen e.V. in Oberursel

Zur Unterstützung der überregionalen Arbeit können finanzielle Vereinsmittel diesen Organisationen zur Verfügung gestellt werden. Hierfür bedarf es eines mehrheitlichen Vorstandsbeschlusses.

Die vorstehende Satzung wurde am 26. Februar 2018 errichtet.