Straßenausbaubeiträge sind ungleich, ungerecht und unsozial!
Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die grundhafte Erneuerung von Gemeindestraßen durch die Städte und Gemeinden stößt zunehmend auf die Kritik der Grundstückseigentümer, die hierfür zu einem großen Teil aufkommen müssen. Dabei wird vom Gesetz pauschal unterstellt, dass die Grundstückseigentümer einen Vorteil von der Grunderneuerung der Straßen haben. Während die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Vergangenheit das Konstrukt des besonderen Vorteils der Grundstückseigentümer von grundhaft erneuerten Straßen gestützt hat, bestehen neuerdings jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Nach dem Äquivalenzprinzip müssen Beiträge einem individuellem, konkreten Vorteil gegenüberstehen, den sie abschöpfen sollen. Dies ist jedoch weder bei den einmaligen noch bei den wiederkehrenden Beiträgen der Fall. Die erheblichen Kosten für die Grunderneuerung der Gemeindestraßen und die Anwendung eines Verteilungsmaßstabes, der allein auf die Grundstücksfläche und die aus einem Nutzungsfaktor errechnete fiktive Veranlagungsfläche abstellt, führen zu Forderungen für Straßenbeiträge in Höhe von fünfstelligen €-Beträgen. Viele Grundstückseigentümer können dies finanziell nicht stemmen oder werden geradewegs in den Ruin geführt. Grundstücke in Straßen die grunderneuert worden sind oder werden, sind kaum noch verkäuflich oder können nur mit einem hohen Preisabschlag verkauft werden. Dies ist kein Vorteil sondern ein Nachteil. Die BI Hef hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, die Bemühungen der Arbeitsgemeinschaft hessischer Bürgerinitiativen zur Abschaffung der Straßenbeitragspflicht in Hessen zu unterstützen.
Es kann jeden treffen!
Mittel- und langfristig werden alle Grundstückseigentümer davon betroffen sein, denn früher oder später ist jede Straße für eine grundhafte Erneuerung fällig. In Bad Hersfeld sind viele Gemeindestraßen in einem schlechten Zustand und stehen möglicherweise bald für eine grundhafte Erneuerung an.
Eine Frage der Gerechtigkeit!
Wenn man nicht nur die Verhältnisse vor Ort sieht, sondern deutschlandweit schaut, wie die Straßenbeitragspflicht von Gemeindestraßen gehandhabt wird, so stellt man fest, dass Straßenausbaubeiträge nicht in allen Bundesländern erhoben werden, so z.B. nicht in Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg. Die Länder Schleswig-Holstein und Bayern befassen sich derzeit mit einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. In Hessen erheben auch nicht alle Städte und Gemeinden Straßenausbaubeiträge. Reiche Städte und Gemeinden können darauf verzichten und tun dies auch. Diese ungleiche Behandlung kann wohl kaum als grundgesetzkonform bezeichnet werden.
Bundesstraßen werden vom Bund aus Steuermitteln, Landesstraßen von den Ländern aus Steuermitteln, Kreisstraßen von den Landkreisen aus Steuermitteln finanziert. Bei Gemeindestraßen von kreisangehörigen Städten und Gemeinden muss in der Regel aufgrund der gesetzlichen Grundlagen der §§ 11 und 11a Hessisches Kommunalabgabengesetz ein Straßenausbaubeitrag erhoben werden. Dies ist ungerecht. Gemeindestraßen werden nicht nur durch die Grundstückseigentümer genutzt, sondern durch alle Bewohner einer Straße und auch durch die Allgemeinheit. Auch Gemeindestraßen sind ein öffentliches Gut und müssen so wie alle anderen Straßen auch durch Steuern finanziert werden.
Deshalb muss die für die Städte und Gemeinden bindende gesetzliche Grundlage in § 11 und 11a Hessisches Kommunalabgabengesetz (KAG) aufgehoben werden. Hierfür zuständig ist der Hessische Landtag als Landesgesetzgeber. Dort ist dieses Thema aufgrund der Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft "Straßenbeitragsfreies Hessen" auch bereits angekommen und erste politische Äußerungen hierzu sind zu hören.
Jetzt gilt es die Landes-AG durch weitere Bürgerinitiativen zu verstärken, damit ein Erfolg in Hessen erzielt werden kann. Die am 26. Februar 2018 neu gegründete Bürgerinitiative "Straßenbeitragsfreies Bad Hersfeld" - BI Hef wird hierzu ihren Beitrag leisten. Hierzu will die BI Hef insbesondere weitere Mitglieder aus allen Wohngebieten und Stadteilen der Stadt Bad Hersfeld hinzugewinnen. Der Eintrittsbeitrag beträgt 20 € für 2018.
Wir freuen uns über alle Unterstützer, die sich für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge stark machen wollen und Mitglied unserer Bürgerinitiative werden!
Satzung und Beitrittserklärung stehen als Download bereit.
Über folgende Links können noch weitergehende Informationen zur Initiative der AG "Straßenbeitragsfreies Hessen" abgerufen werden:
www.verband-wohneigentum.de/hessen/